Nutzungsbedingungen für die Nutzung und Bereitstellung der Baugerätemanagement-Software „klickcheck“

 

 

1. Geltungsbereich und Gegenstand

1.1. Anbieter

Die klickrent GmbH, Elsenstr. 106, 12435 Berlin bietet digitale Geschäftsmodelle in der Bauindustrie an u.a. die Schadensdokumentations-Applikation klickcheck (im Folgenden: „klickcheck“), welche sich an Vermieter von Baugeräten (Maschinen und Werkzeuge) (im Folgenden: „Kunden“) richtet. klickcheck besteht aus einer Smartphone-Anwendung (App). Mit klickcheck können Baugeräte (Maschinen und Werkzeuge) bei jedem Übergabeprozess in der Vermietung durch den Kunden fotogestützt dokumentiert werden und Übergabeprotokolle per PDF erzeugt werden.

1.2. Kundengruppe

Das Angebot von klickrent zur Nutzung von klickcheck richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen klickrent und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von klickcheck. Die Nutzungsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Nutzungsbedingungen eines Kunden, die diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

1.4. Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

1.5. Aktuelle Nutzungsbedingungen

Sie können die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.

 

2. Nutzung von klickcheck

2.1. App

klickcheck besteht aus einer App (Ziffer 3). Der Inhalt und die angebotenen Leistungskomponenten von klickcheck richten sich nach den jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie einer dem Angebot ggf. beigefügten Leistungs- und Funktionsübersicht. Öffentlich von klickrent oder ihren Handlungsbevollmächtigten bezüglich klickcheck getätigte Äußerungen werden nur soweit Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, wie sie durch klickrent schriftlich bestätigt worden sind.

2.2. Systemanforderungen

Damit der Kunde klickcheck nutzen und betreiben kann, muss er sicherstellen, dass seine Smartphones jeweils aktuellen Systemanforderungen erfüllen. Diese sind derzeit:

  • Unterstützt wird IOS ab Version 11.2
  • Unterstützt wird Android ab Version 4.1

Da sich sowohl klickcheck als auch die Betriebssysteme der Smartphones stetig weiterentwickeln, ist klickrent berechtigt die Systemanforderungen weiterhin an den Stand der Entwicklung anzupassen. Der Kunde kann sich über die jeweils aktuellen Systemanforderungen unter klickcheck.com informieren oder direkt bei klickrent erfragen.

2.3. App beziehen

Die App wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in den jeweils aktuellen Versionen zur Verfügung gestellt. Die App kann der Kunde im offiziellen Play Store (Android) oder App Store (IOS) herunterladen.

2.4. Bezahlung

Die Nutzung von klickcheck ist kostenpflichtig. klickrent steht gegenüber dem Kunden ein Anspruch auf eine monatliche Gebühr zu, deren Höhe sich nach der Anzahl der durch den Kunden über klickcheck verwalteten Geräte berechnet (s. Ziff. 8 „Vergütung“).

2.5. Maschinencodes

Der Kunde kann bestehende Strich- bzw. QR-Codes auf seinen Maschinen mit klickcheck nutzen. Dafür muss die codierte Text als Maschinen-/Inventarnummer am jeweiligen Gerät innerhalb von klickcheck hinterlegt sein.

Außerdem kann klickrent wetterfeste, wiederablösbare QR-Code-Aufkleber zur Verfügung stellen. Auf Anfrage erstellt klickrent ein Angebot und bietet dem Kunden diese Leistung gegen gesonderte Vergütung an. Die Befestigung des QR-Codes an dem Gerät (Maschine, Werkzeug, Anbauteil) selbst und die Verknüpfung der Maschine mit dem jeweiligen QR-Code per klickcheck-App obliegt dem Kunden und ist im Preis nicht inbegriffen.

2.6. Weitere Informationen

klickrent stellt dem Kunden unter klickcheck.com verschiedene Informationen zur Verfügung, welche die wesentlichen Funktionen der Software im Wesentlichen beschreiben und teilweise durch Videos veranschaulicht werde. Umfang und Gestaltung der Webseite steht im alleinigen Ermessen von klickrent. Einweisungen oder Schulungen schuldet klickrent nur, wenn sie gesondert vereinbart werden.

2.7. Quellcode

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der App.

 

3. App

3.1. App beziehen

Um die App nutzen zu können muss der Kunde die App im offiziellen Play Store (Android) oder im App Store (IOS) herunterladen.

3.2. Zugang zur App

Um die App „klickcheck“ nutzen zu können, muss der Kunde sich einloggen. Hierfür erhält er sowie jeder weitere Nutzer des Kunden (Mitarbeiter und Dienstleister des Kunden) eine Einladung per Mail zum initialen Setzen des Passwortes. Der Kunde muss klickrent die hierfür erforderlichen E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen. Zum Einloggen in die App wird die spezifische Mail Adresse des Nutzers, sowie das selbstgesetzte Passwort verwendet.

3.3. Aktualisierung der App

Dem Kunden obliegt es, die App auf dem neuesten Stand zu halten, indem er sämtliche zur Verfügung gestellten Updates installiert.

 

4. Allgemeine Pflichten der User bei der Nutzung von klickcheck

4.1. Sorgfaltspflicht für Zugangsdaten

Der Kunde sowie die vom Kunden bestimmten weiteren Nutzer (nachfolgend gemeinsam „User“ genannt) sind verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Den Usern ist es untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu klickcheck unter Nutzung der Login-Daten zu ermöglichen.

4.2. Manipulationen unterlassen

Jeder User muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, der App oder der dahinter stehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten,

soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von klickcheck erforderlich ist.

4.3. Datensicherungspflicht

Es obliegt jedem User, bzw. dem Kunden, für eine ständige Sicherung der von ihm bei Nutzung von klickcheck auf der eigenen Hardware verwendeten Daten zu sorgen.

4.4. Informationspflicht

Sollte es bei der Nutzung von klickcheck oder dessen Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der User klickrent von dieser Störung unverzüglich per E-Mail oder per Telefon in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der User Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten hat.

 

5. Verfügbarkeit, Updates, einzelne Funktionalitäten

5.1. Hohe Verfügbarkeit

klickrent ist um einen störungsfreien Betrieb der Software bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die klickrent einen Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von klickcheck technisch nicht realisierbar ist.

5.2. Einschränkung der Verfügbarkeit

klickrent ist es unbenommen, den Zugang zu klickcheck oder einzelner Funktionalitäten aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von klickrent stehen, teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

5.3. Änderungen

klickrent ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot und die Ausgestaltung von klickcheck während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt die Implementierung neuer Features, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend ein. Die Art der Anpassung liegt im Ermessen von klickrent.

5.4. Wartungsfenster

Wartung, Updates oder Änderungen können dazu führen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von klickcheck durch den Kunden kommt. klickrent wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen und Testen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.

5.5. Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen, die die Funktionalität von klickcheck insgesamt verändern, wird klickrent mit einer Frist von mindestens zwei Wochen per E-Mail gegenüber dem Kunden ankündigen.

 

6. Support

6.1. Zugang zum Support

klickrent bietet dem Kunden ein klickcheck Customer-Support an. Dieser erfolgt telefonisch sowie per E-Mail und ist unterteilt in Basic und Premium. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten sowie Supportzeiten „Basic“ finden Sie unter klickcheck.com. Aktuell sind diese:

Support klickcheck
Mo. – Fr. 10 – 15 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Berlin)
030 290 226 333
E-Mail: support@klickcheck.com

Zur Beauftragung des klickcheck Customer-Support „Premium“ bedarf es einer separaten Beauftragung und ist nicht Teil dieser Vereinbarung.

6.2. Supportfall

Ein Supportfall im Rahmen des klickcheck Customer-Support „Basic“ liegt vor, wenn klickcheck die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produkt- und Leistungsbeschreibung nicht erfüllt und die Nutzung von klickcheck nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

6.3. Funktionsstörungsbeschreibung

Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung in Textform (§ 126b BGB) zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

6.4. Reaktionszeit

Eine bestimmte Reaktions- oder Fehlerbehebungszeit ist nicht geschuldet. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen (SLA) treffen.

 

7. Datenschutz

7.1. Datenschutz bei klickcheck

Die Nutzung von klickcheck macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch klickrent unumgänglich. Personenbezogene Daten, die klickrent von ihren Kunden bereitgestellt werden, unterliegen der Datenschutzerklärung von klickrent. Die jeweils aktuelle Version kann unter klickcheck.com/datenschutz eingesehen und abgerufen werden. Darüber hinaus werden die Parteien bei Vorliegen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses gem. Art. 28 DS-GVO einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

7.2. Datenschutz beim Kunden

Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten und nutzt er hierfür klickcheck, so steht er dafür ein, hierzu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt zu sein. Er stellt Z Lab im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

 

8. Vergütung

8.1. Vergütungsmodell

Das monatliche Nutzungsentgelt für klickcheck richtet sich nach der Anzahl der durch den Kunden über klickcheck verwalteten Baugeräte. Hierfür erstellt und unterbreitet klickcheck dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot mit den für den Kunden geltenden Leistungspaketen und Preisen je Leistungspaket, welches Vertragsbestandteil wird und auf dessen Grundlage klickrent das Nutzungsentgelt dem Kunden monatlich in Rechnung stellt. Ändert sich die Anzahl der über klickcheck verwalteten Baugeräte ist klickrent berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt für die Nutzung von „klickcheck“ zum Ende jedes Monats an die Anzahl der mit der App „klickcheck“ verwalteten Maschinen und Geräte anzupassen.

8.2. Fälligkeit

Das Nutzungsentgelt ist zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Soweit eine monatliche Vergütung vereinbart ist, ist diese jeweils zum 1. des Folgemonats zur Zahlung fällig. Auch eine digitale Rechnung gilt als wirksam, wenn sie dem Kunden zugeht.

8.3. Lastschrift

Bei Zahlung mittels Bankeinzug (Lastschrift) wird klickrent mit dem Kunden eine separate (SEPA-) Lastschriftvereinbarung schließen.

8.4. Sperrung bei Zahlungsverzug

Falls klickrent das angegebene Konto nicht belasten kann oder der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen verzögert, hat klickrent das Recht, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen oder den Zugang zu klickcheck vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

8.5. Vergütungsanspruch bei Sperrung

Im Falle einer Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch von klickrent unberührt. Der Zugang zu klickcheck wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

8.6. Schadensersatz

Sofern klickrent dadurch, dass das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel für fällige Zahlungsansprüche mangels Deckung nicht belastet werden kann oder eine erfolgte Belastung durch den Kunden unberechtigt zurückgerufen wird, ein Schaden entsteht, so kann klickrent hierfür Ersatz vom Kunden verlangen und das angegebene Zahlungsmittel hiermit belasten.

8.7. Preisanpassung

klickrent ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für klickrent unzumutbar ist. Zu weiteren Preiserhöhungen ist klickrent berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt. klickrent wird dem Kunden die Preiserhöhungen einen Monat vorher per E-Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung binnen 2 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht schriftlich oder per E-Mail, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird klickrent in der Ankündigung gesondert hinweisen.

 

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Laufzeit

Dieser Vertrag beginnt mit den Unterschriften und gilt zunächst für eine feste Laufzeit von 6 Monaten (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat (Verlängerungslaufzeit), wenn dieser nicht bis spätestens 2 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

9.2. Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für klickrent liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung für zwei aufeinander folgende Termine mit der Bezahlung seiner Vergütungsverpflichtung aus Ziffer 8 vollständig oder zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist oder Dritten, unter Verstoß gegen Ziffer 4.1, Zugang zu klickcheck gewährt oder dessen Nutzung ermöglicht.

9.3. Form der Kündigung

Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

10. Nutzungsrechte

10.1. Nichtübertragbarkeit

Für die Laufzeit des Vertrages räumt klickrent dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an klickcheck für seine eigene Geschäftszwecke ein.

10.2. Installationen

Die App wird dem Kunden über den offiziellen Play Store (Android) oder App Store (IOS) zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das Recht, die App herunterzuladen, auf seinem Endgerät zu speichern und bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, beliebig viele Neuinstallationen der App vorzunehmen.

10.3. Manipulationen

Der Kunde ist nicht berechtigt, klickcheck abzuändern, zu bearbeiten, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder Dritten Zugang außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks zu gewähren.

 

11. Referenzmarketing

klickrent ist berechtigt, die geschäftlichen Bezeichnungen des Kunden einschließlich etwaiger Marken und Firmenlogos nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden als Referenz im Rahmen des eigenen Marketings einzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der Einsatz in Referenzkundenlisten. Darüber hinaus ist klickrent nach vorheriger Zustimmung des Kunden berechtigt, wörtliche Zitate des Kunden unter Angabe des Kundennamens und der Verwendung des Kundenlogos zu Werbezwecken zu verwenden.

 

12. Gewährleistung

12.1. Verfügbarkeit

klickrent ist um einen störungsfreien Betrieb der App bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die klickrent Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von klickcheck technisch nicht realisierbar ist. klickrent bemüht sich jedoch, die Anwendungen möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

12.2. Einflussbereich

klickrent übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Verbindung zu den vertragsgegenständlichen Ressourcen, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, mobilen Endgeräten oder hierauf verwendeter Betriebssysteme, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.

12.3. Wartungsfenster

klickrent bleibt es unbenommen, den Zugang zur App aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund von Ereignissen, die nicht im Machtbereich von klickrent stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

12.4. Nutzungsmöglichkeit

Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der App gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB.

12.5. Sonstiges

Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

 

13. Haftung

13.1. Unbeschränkte Haftung

klickrent haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet klickrent bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

13.2. Leichte Fahrlässigkeit

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet klickrent nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

13.3. Haftungshöhe

In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss in Ansehung des jeweiligen Leistungsbestandteils vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

13.4. Haftungsausschluss

Eine weitergehende Haftung von klickrent, insbesondere auf entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

13.5. Verjährungsfrist

Für alle Ansprüche gegen klickrent aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Schadensentstehung und endet allerspätestens mit Ablauf der Verjährungsfrist aus Sachmängeln.

 

14. Änderung der Nutzungsbedingungen

14.1. Änderungsrecht

klickrent ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Software geboten ist, z.B. bei technischen Änderungen.

14.2. Benachrichtigung

Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. klickrent wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.

14.3. Einverständnis

Sofern der Kunde der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird klickrent in der Ankündigung gesondert hinweisen.

 

15. Abtretung, Vertragsübernahme

15.1. Abtretung

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von klickrent zulässig. klickrent ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag zu betrauen.

15.2. Vertragsübernahme

klickrent ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen ihrer Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

 

16. Aufrechnung, Zurückbehaltung

16.1. Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von klickrent nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von klickrent steht.

16.2. Zurückbehaltung

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1. Schriftform bei Änderungen

Änderungen an dem Vertrag sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

17.2. Internationaler Warenkauf

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

17.3. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten der Sitz von klickrent.

17.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: August 2019